Hotel Marienturm
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Beherbergung im Panoramahotel Marienturm sowie für Leistungen des Restaurants Marienturm.
2. Für Hochzeiten, Familienfeiern, Firmenveranstaltungen und andere Veranstaltungen gelten gesonderte Veranstaltungsbedingungen, sofern diese wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
3. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme einer Buchung durch die Panoramahotel & Restaurant Marienturm GmbH zustande.
2. Eine Reservierungsanfrage allein begründet noch keinen Vertrag. Maßgeblich ist die verbindliche Buchungsbestätigung.
3. Die vereinbarten Leistungen, Preise und Termine ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.

§ 3 Preise und Zahlung

1. Es gelten die bei Buchung vereinbarten Preise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Zusatzleistungen wie Frühstück, Haustiermitnahme oder besondere Arrangements werden gesondert ausgewiesen, sofern sie nicht bereits im Buchungspreis enthalten sind.
3. Anzahlungen können vereinbart werden. Höhe und Fälligkeit werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
4. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung spätestens bei Abreise.

§ 4 Anreise und Abreise

1. Die verbindlichen Anreise- und Abreisezeiten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung beziehungsweise den vor Vertragsschluss mitgeteilten Buchungsbedingungen.
2. Ein früherer Zimmerbezug oder eine spätere Abreise ist nach Verfügbarkeit und vorheriger Vereinbarung möglich.
3. Für eine vereinbarte Verlängerung können zusätzliche Kosten entstehen.

§ 5 Stornierung von Hotelübernachtungen

1. Reguläre Hotelbuchungen können bis spätestens sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei storniert werden, sofern bei der Buchung keine abweichenden Bedingungen vereinbart wurden.
2. Bei einer späteren Stornierung oder Nichtanreise gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 537 BGB. Das Hotel berücksichtigt ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Zimmervermietung.
3. Abweichende Stornierungsbedingungen für Sondertarife, Arrangements und besondere Buchungszeiträume gelten nur, wenn sie vor Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilt und wirksam vereinbart wurden.
4. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Rechte bleiben unberührt.

§ 6 Restaurantreservierungen

1. Tischreservierungen werden nach Bestätigung durch das Restaurant verbindlich.
2. Für gewöhnliche Tischreservierungen wird grundsätzlich keine Reservierungsgebühr erhoben.
3. Bei Gruppenreservierungen, vorbestellten Menüs oder Reservierungen mit besonderem Vorbereitungsaufwand kann eine Ausfallentschädigung gesondert vereinbart werden.
4. Voraussetzung ist, dass der Gast vor der verbindlichen Reservierung ausdrücklich über die Bedingungen, die mögliche Höhe und die Voraussetzungen der Ausfallentschädigung informiert wird.
5. Eine Ausfallentschädigung wird nur im rechtlich zulässigen Umfang verlangt. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Einnahmen sind zu berücksichtigen. Bei einer wirksam vereinbarten Schadenspauschale bleibt dem Gast ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6. Für besondere gastronomische Veranstaltungen und exklusive Reservierungen können gesonderte Bedingungen gelten.

§ 7 Haustiere

1. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels.
2. Eventuelle Zusatzkosten werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
3. Für Schäden durch mitgebrachte Tiere gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
4. Gesetzliche Rechte hinsichtlich Assistenzhunden bleiben unberührt.

§ 8 Haftung

1. Das Unternehmen haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
2. Für sonstige Schäden haftet das Unternehmen unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
4. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

§ 9 Eingebrachte Gegenstände

1. Für eingebrachte Sachen der Hotelgäste gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB.
2. Gäste werden gebeten, den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Gegenstände unverzüglich zu melden. Gesetzliche Anzeigeobliegenheiten bleiben unberührt.

§ 10 Wiederrufsrecht

Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen und bestimmten gastronomischen Leistungen, die für einen konkreten Termin oder Zeitraum geschlossen werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

Vertraglich eingeräumte Stornierungsmöglichkeiten bleiben davon unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender gesetzlicher Verbraucherschutzvorschriften.
2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
3. Ist der Vertragspartner Kaufmann, kann Rudolstadt als Gerichtsstand vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.